Wir bieten ein umfassendes Spektrum an Prüfungsleistungen an. Dazu gehören sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen. Wir prüfen Jahresabschlüsse von Kapital- und Personengesellschaften sowie von Einzelunternehmen. Darüber hinaus führen wir Konzernabschlussprüfungen durch und übernehmen Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
Unsere Leistungen umfassen zudem die Prüfung von Zwischenabschlüssen, beispielsweise im Rahmen von Unternehmensveräußerungen, Umwandlungen oder anderen Strukturveränderungen. Auch die Prüfung ausgewählter Sachverhalte des Rechnungswesens gehört zu unserem Angebot. Wir unterstützen Sie außerdem bei der Prüfung und Beratung im Bereich des internationalen Rechnungswesens, insbesondere nach IFRS. Ergänzend führen wir Prüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung durch.
